Denn das will für das Winterhalbjahr vorbereitet werden. Das machen auch die Obstbäume und lassen nun ihre schwere Last fallen. Verdorbenes Fallobst landet dann gern in der Biotonne und da gehört es auch hin. Allerdings soll auch der Bioabfallbehälter nicht zu schwer tragen.
Bitte beachten Sie die geltenden Gewichtsobergrenzen für die Behälter. Die 80 Liter Biotonne darf nicht schwerer als 40 Kilogramm werden, bei der 120 Liter Tonne ist die Obergrenze bei 50 kg und bei der 240 Liter Tonne bei 80 kg erreicht.
Wenn die Behälter zu schwer sind, müssen sie stehen bleiben und können folglich nicht geleert werden. Wenn möglich, sollte das Fallobst bei größeren Mengen auf mehrere Leerungstermine der Biotonne verteilt werden.
Für eventuell anfallende Mehrmengen von Grün- und Gartenabfall sind zudem im Handel amtliche Grünabfallsäcke erhältlich. Kund*innen können Gartenabfälle auch auf einem der 13 AWSH Recyclinghöfe entsorgen.
Am besten liest man das Fallobst aber auf, bevor es verdirbt. Aus den Früchten kann man noch leckere Marmeladen, Kuchen oder Säfte herstellen. Bei vielen Mostereien kann man seinen „eigenen“ Fruchtsaft herstellen lassen, zum Beispiel hier.