Verantwortung für unsere Region
Als Unternehmen, mit öffentlicher Aufgabe, sind wir dem öffentlichen Wohl verpflichtet.
Daher engagieren wir uns in unserer Region - mit unserem Kerngeschäft der umweltgerechten und preiswerten Entsorgung.
- Klimaschutz
- Unterstützung der Tafeln
- Ökologisch wirtschaften
- Ökonomisch wirtschaften
- Compliance - Hinweisgeber
Klimaschutz
Neben dem schonendem Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind Maßnahmen zum Klimaschutz eine weitere wesentliche Grundlage für das Handeln der AWSH. Dieser Gesichtspunkt spielt etwa bei der Ausstattung der durch die AWSH genutzten Fahrzeuge oder bei vielen abfallwirtschaftlichen Leistungen eine wichtige Rolle.
So wird z. B. seit 2013 durch die Vergärung aller eingesammelten Bioabfälle eine CO² Gutschrift von knapp 4800 Tonnen erreicht und damit ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in der Region getan.
Mit einer jährlichen Baumpflanzaktion setzt die AWSH ein weiteres Zeichen für den Klimaschutz. Durch diese Pflanzaktion wird der durch den Postversand und den Fuhrpark der AWSH verursachte CO2 Ausstoß kompensiert.
Unterstützung der Tafeln
In den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg ist eine Reihe von Tafeln tätig. Diese gemeinnützigen Organisationen verteilen Lebensmittel, die nicht mehr verwendet und in den Abfall gegeben würden, an Bedürftige. Die Arbeit der Tafeln ist auch vor dem Hintergrund der Lebensmittelverschwendung zu sehen, die in den letzten Jahren eine ungeheure Dimension angenommen hat.
Diese ehrenamtliche Arbeit unterstützt die AWSH auf zwei Wegen. Zum einen über die Entsorgung der Abfälle an den jeweiligen Standorten der Ausgabestellen. Zum anderen durch die Weitergabe von Spenden, die die AWSH speziell für diese Organisationen regelmäßig bei Veranstaltungen wie Messen oder Tagen der offenen Tür einwirbt.
Ökologisch wirtschaften
Abfall ist nicht gleich Müll, denn Abfälle sind Rohstoff und Energiequelle zugleich. Jeder Abfallgegenstand, der recycelt wird, schont natürliche Rohstoffe und primäre Energiequellen. Die AWSH ist daher bemüht, so viel verwertbare Abfälle wie möglich vom Restabfall zu separieren.
Wir handeln konsequent nach unserem abfallwirtschaftlichen Auftrag und unserer Umweltverantwortung.
- Aus 48.000 Tonnen Bioabfällen wird Energie und Dünger gewonnen.
- 18.000 Tonnen Grünabfälle werden zu Kompost weiterverarbeitet.
- 32.500 Tonnen Altpapier bilden den Rohstoff für neue Produkte aus Papier und Pappe.
- 3.600 Tonnen Elektroaltgeräte werden demontiert und damit erhebliche Wertstoffmengen zurück gewonnen.
- 110.000 Tonnen Restabfall und Sperrmüll in Strom und Wärme umgewandelt.
Abfalltrennung ist und bleibt wichtig. Es befindet sich immer noch relevante Mengen verwertbarer Abfälle im Restabfall. Wir werden unsere Kund:innen daher weiter intensiv über die Möglichkeiten einer konsequenten Abfalltrennung zu informieren. Das ist nicht nur umweltfreundlich, es lohnt sich auch!
Konsequent für unsere Kund:innen
Wirtschaften bedeutet für uns, niedrige Entgelte zu sichern und gleichzeitig eine hohe Qualität unserer Leistung zu gewährleisten.
Als Unternehmen im Auftrag der öffentlichen Hand handeln wir nach dem Kostendeckungsprinzip, wodurch die Erzielung von Gewinnen weitgehend ausgeschlossen ist.
Das zahlt sich für unsere Kund:innen im wahrsten Sinne aus. Überschüsse, die in einem Kalkulationszeitraum auflaufen, werden für folgende Perioden Kosten senkend eingesetzt. Ein Beispiel: wenn wir durch die Vermarktung des eingesammelten Altpapiers am Rohstoffmarkt Erlöse erzielen, fließen diese an unsere Kund:innen zurück. Die Erlöse werden in den Wirtschaftsplan eingestellt und senken die entsprechenden Kosten und damit letztlich die Preise für unsere Kund:innen! Dieses Verfahren gilt natürlich auch für alle anderen verwertbaren Abfälle, wie z. B. Schrott oder Altkleider. So haben wir 2017 ca. 1,2 Millionen Euro erwirtschaftet, die wir 2018 an unsere Kund:innen zurück geben.
Dieser Tatbestand ist ein wesentlicher Grund für die seit vielen Jahren positive Preisentwicklung. So liegen die Preise für die Restabfallentsorgung deutlich unter dem Niveau von vor zehn Jahren. Berücksichtigt man die allgemeine Preissteigerung in diesem Zeitraum, ist dieses Ergebnis noch positiver.
Diese Entwicklung soll möglichst nachhaltig gestaltet werden. Unser öffentlicher Auftrag ist unsere Motivation, konsequent und effizient zu arbeiten und unsere Ergebnisse für das öffentliche Wohl einzusetzen.
Das Entgelt für den Restabfallbehälter beinhaltet weitere Leistungen, die ohne Aufpreis genutzt werden können: Die Sammlung von Sperrmüll, Altpapier, Elektroaltgeräten und Schadstoffen.
Compliance - Hinweisgeber
Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht eingerichtet
Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises über die Kommunikationsplattform oder auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.
Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle, die FIRST PRIVACY GmbH in Bremen, Deutschland, die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle weiterleitet.
Sie können Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten in folgenden Bereichen abgeben:
- Menschenrechte
- Kinderarbeit und Zwangsarbeit
- Arbeitnehmerrechte
- Entlohnung
- Diskriminierung
- Arbeitszeiten
- Korruption
- Fairer Wettbewerb
- Geldwäsche
- Lieferkette
- Kommunikation
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
- Einhaltung von Gesetzen
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftssteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftssteuerrechts zuwiderläuft.
Meldungen zu anderen als den vorgenannten Bereichen etwa unethisches oder unmoralisches Verhalten, werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in dem Fall keine Eingangsbestätigung.
Über den folgenden Link erreichen Sie unsere Plattform, über die Sie eine Meldung abgeben können: https://fp-whistleblowing.com/awsh
Dort finden Sie auch Informationen zum Datenschutz.
Zur Bearbeitung Ihrer Meldung müssen Sie in jedem Fall den Namen des betroffenen Unternehmens nennen.
Sie haben auf der Plattform die Wahl, Ihre Meldung anonym abzugeben. In diesem Fall können Sie den Verlauf der Meldung nur über einen Code auf der Plattform nachvollziehen und ggf. Rückfragen beantworten.
Aktuelles
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