Guten Tag liebe Abonnent:innen des Newsletters,nach wochenlanger Trockenheit hat es in den letzten Tagen endlich den ersehnten Regen gegeben. Gartenbesitzer und Landwirte freuen sich, denn die Pflanzen brauchten unbedingt Feuchtigkeit um zu wachsen und Nährstoffe aufnehmen zu können. Befahrbarkeit – ausreichendes Lichtraumprofil muss gegeben seinFür die Sicherheit und Befahrbarkeit von Straßen und Wegen kann das üppige Wachstum aber auch negative Folgen haben. Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste können das Sichtfeld stark auf Straßen und Wegen einschränken und eine Befahrbarkeit sogar unmöglich machen. Das gilt insbesondere für große Fahrzeuge - wie etwa den Entsorgungsfahrzeugen, die im gegebenen Fall sogar die Abfallbehälter nicht leeren können. Das kann dann erst wieder erfolgen, wenn das sogenannte Lichtraumprofil entsprechend hergestellt ist. Das bedeutet konkret, dass bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen (auch Feldwegen) bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe, von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden müssen. Diese Pflicht gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für Besitzer:innen von privaten Grundstücken. Neben der reinen Befahrbarkeit und damit der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ist die Berücksichtigung dieser Verpflichtung auch wesentlich für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer!
Restabfälle in der Biotonne – die AWSH bittet um MithilfeGarten- und Küchenabfälle, Essensreste und andere Lebensmittelabfälle gehören nicht in die Restabfall-, sondern in die Biotonne. Wie bereits an dieser Stelle berichtet, ergab unsere letzte Restabfallanalyse, dass der Anteil von Bioabfällen im Restabfallbehälter bei denjenigen, die keine Biotonne nutzen und sich so verpflichtet haben, alle kompostierbaren Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu verwerten, besonders hoch ist. Er legt bei 44 Prozent. Die Getrennterfassung und die Verwertung von Bioabfällen ist gesetzliche Vorgabe und dient dem Umweltschutz. Aus Bioabfällen entsteht Qualitätskompost und umweltfreundliche Energie. Das Kompostieren im eigenen Garten ist nicht verboten, aber nicht immer leicht. Die AWSH empfiehlt auch allen Eigenkompostierern eine Biotonne – zumindest für die Abfälle, die für die Kompostierung im eigenen Garten ungeeignet sind und Nager anlocken. Die entsprechenden Kund:innen wurden bereits postalisch von uns angesprochen. Daraufhin gab es viele Bestellungen neuer Biotonnen. Trotzdem gibt es noch zahlreiche Haushalte, die dieses Angebot nicht nutzen. Dabei ist die Biotonne nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Bei konsequenter Trennung der Bioabfälle vom Restabfall lässt sich das Volumen des Restabfallbehälters senken – das mindert die Kosten für die Abfallentsorgung. Die Bestellung der Biobehälter oder die Veränderung der Größe des Restabfallbehälters geht ganz einfach auf unserer Website im Entgeltrechner. Schauen Sie doch gleich mal rein – denn die Biotonne lohnt sich! Erfolgreiche AbsolventenDie AWSH zeigt als kommunales Unternehmen Verantwortung für die Region. In diesen Zusammenhang gehört auch, dass wir jedes Jahr ausbilden - und zwar Kaufleute für Büromanagement (m/w/d) und Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (m/w/d) . Ende Juni standen für die angehenden Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft die Abschlussprüfungen an. Ein Auszubildender und zwei Umschüler der AWSH haben ihre Prüfungen erfolgreich abgelegt und können sich nun Fachkräfte nennen. Alle drei Absolventen werden ihre berufliche Zukunft bei der AWSH fortsetzen. Sie werden auch dringend für den reibungslosen Ablauf auf den Recyclinghöfen benötigt. Sie haben damit sehr gute berufliche Perspektiven. Wer Interesse an einer interessanten und verantwortungsvollen Aufgabe hat und eine sichere berufliche Perspektive sucht, kann sich gerne noch für eine Ausbildung bei der AWSH bewerben. Alle nötigen Informationen sowie Kontaktdaten für Bewerber:innen sind auf unserer Website zu finden. Wir wünschen Ihnen ein angenehmes, unwetterfreies Wochenende. Ihre AWSH |
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