Guten Tag, liebe Abonnent:innen des Newsletters,

in unserem letzten Newsletter berichteten wir u.a. über das Thema Lebensmittelverschwendung, das im Fokus der diesjährigen Woche der Abfallvermeidung stand. Zu diesem Thema gibt es aktuelle und erfreuliche Neuigkeiten.


Supermärkte verursachen weniger Lebensmittelabfälle

Eine Vereinbarung, an der sich fast alle namhaften Supermarkt- und Diskounterketten in Deutschland beteiligen, scheint langsam Wirkung zu zeigen. Im Jahr 2024 sanken die Lebensmittelabfälle des Handels laut des Thünen-Instituts im Schnitt um 24 Prozent.

Die Vereinbarung des Handels mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“, besagt, dass bis 2025 Lebensmittelabfälle um 30 Prozent verringert, und bis 2030 halbiert werden sollen.

Kooperationen mit Tafeln und anderen sozialen Einrichtungen, sowie Verbesserungen in Logistik- und Kühlketten sind hier die Hauptmaßnahmen, um die Ziele zu erreichen.

Im ablaufenden Jahr haben die Unternehmen 89.000 Tonnen Lebensmittel und 6.100 Tonnen Futtermittel weitergeben können, so das Institut. Als Abfall wurden immer noch über 300.000 Tonnen entsorgt. Auch wenn diese Entwicklung erfreulich ist, bleibt noch einiges zu tun.  


Neue Regeln für Altkleider ab 2025

Auch die Textilindustrie sorgt für jede Menge Abfälle, die es zu vermeiden gilt. 2025 tritt eine neue Abfallrahmenrichtlinie in Kraft, die eine getrennte Sammlung von Textilien vorsieht. Die Neuerungen sollen für die Erhöhung der Recyclingquoten sorgen.

Das bedeutet: Kleidung, Bettwäsche und andere Textilien dürfen nicht mehr in den Restabfall geworfen werden. Altkleider sollen grundsätzlich in Altkleidercontainern entsorgt werden, um so eine Weiterverwertung zu gewährleisten. Das gilt auch für kaputte oder abgetragene Stücke.

Derzeit wird EU-weit nur ein Prozent der Alttextilien recycelt. Die neue Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für Textilien etablieren.

 

 

 


Das ist praktisch: Keine neuen Abfuhrtermine

Bei den Leerungsterminen für die Behälter für Rest- und Bioabfall, sowie den Wertstoff- und Altpapiertonnen brauchen Sie sich auf keine Veränderungen in 2025 einstellen. Es gibt keinerlei terminliche Veränderungen.

Wenn also beispielsweise Ihr Biobehälter in 2024 immer in der ungeraden Woche an einem Dienstag geleert wurde, bleibt es auch in 2025 dabei.

Alle Termine finden Sie auch unter www.awsh.de/service/abfuhrtermine/. Hier können Sie sich auch Ihren individuellen Abfuhrkalender downloaden.

Unsere kostenlose App „AWSH – Wertvolle Termine“ erinnert Sie automatisch an alle Leerungstermine Ihrer Behälter. Terminverschiebungen durch Feiertage sind hier – wie auch auf der Website – bereits berücksichtigt. Bequemer geht es nicht. 


Wir wünschen Ihnen einen schönen zweiten Advent,

Ihre AWSH